Unentgeltliche Beförderung

Kinder

Die Beförderung von nicht eingeschulten Kindern bis einschließlich des 8. Geburtstages und eingeschulten Kindern bis einschließlich des 6. Geburtstages ist im Verbundgebiet kostenlos.

Die Begleitpersonen von Kindern und Kindergruppen müssen ein Ticket gemäß gültigem Tarif lösen. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fahren ermäßigt mit unseren Fahrkarten für Kinder:

Bei der 24-Stunden-Karte Plus für Leipzig können zusätzlich bis zu drei Kinder kostenfrei mitgenommen werden.

Mobilitätseingeschränkte Personen

Im MDV fahren mobilitätseingeschränkte Personen kostenlos. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis (siehe Abbildung) zusammen mit dem weißen Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes.

Ausweis und Beiblatt sind nur zusammen gültig. Begleitpersonen von Schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme durch die Eintragung der Merkzeichen „B“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises hervorgeht.

Zusätzlich zur Begleitperson kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Assistenzhunde können auch dann mitgenommen werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis ohne das Merkzeichen „B“ vorliegt. Dafür müssen sie mit einem laut §26 AHundV konkretisierten Abzeichen gekennzeichnet sein.

Unter den genannten Voraussetzungen können schwerbehinderte Personen folgende Verkehrsmittel im MDV-Gebiet ohne Kilometerbegrenzung unentgeltlich nutzen:

  • Straßenbahnen

  • Stadt- und Regionalbusse

  • S-Bahnen (2. Klasse)

  • Nahverkehrszüge (2. Klasse)

Deutschlandweit gilt: Innerhalb der Verkehrsverbünde können gegen Vorlage des gültigen Ausweises und der Wertmarke alle Nahverkehrsmittel genutzt werden. Außerhalb der Verkehrsverbünde gilt die freie Fahrt bundesweit nur für Nahverkehrszüge.

ACHTUNG: Schwerbehindertenausweise mit grünem Untergrund berechtigen nicht zur freien Fahrt im ÖPNV.

schwerbehindertenausweis grün orange

Mit diesem gültigen Schwerbehinderten-Ausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke fährst Du unentgeltlich im ÖPNV und somit ebenfalls im MDV-Gebiet. Du benötigst kein Ticket.

schwerbehindertenausweis,gruen

Dieser Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur unentgeltlichen Beförderung im MDV-Gebiet. Ob Deine Begleitperson eventuell unentgeltlich befördert werden kann, entnimmst Du Deinem Ausweis. Du benötigst ein Ticket.

Ein Stück Lebensqualität

frau rollstuhl

Barrierefreie Verkehrsangebote sind für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung um Zug, S-Bahn, Tram und Bus zu nutzen. Das gemeinsame Ziel der Verkehrsunternehmen sowie der Landkreise und Kommunen im MDV ist es, einen attraktiveren und besser aufeinander abgestimmten barrierefreien Zugang zu den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu schaffen.

Die Verkehrsunternehmen setzen mehr und mehr behindertengerechte Fahrzeuge ein und arbeiten kontinuierlich an der Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Haltestellen. Um die Unsicherheiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beseitigen, stehen vielerorts bei ausgewählten Verkehrsunternehmen spezielle Begleitdienste zur Verfügung.

Ergänzende Beförderungsleistungen: Ideale Ergänzungen zum bestehenden Linienangebot sind flexible Bedienformen (zum Beispiel RufBus, Flexa, movemix_shuttle), die in verkehrsschwachen Zeiten angeboten werden. Auf welchen Linien diese Bedienformen angeboten werden, ist in den Fahrplänen ersichtlich. Der Fahrtwunsch ist rechtzeitig unter Beachtung der örtlich geltenden Regelungen bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen anzumelden.

Kostenlose Hilfeleistungen

Von den Verkehrsunternehmen DB Regio, der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Halleschen Verkehrs-AG werden Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Personen angeboten. Weitere Informationen dazu:

logo deutsche bahn

DB Begleitdienst - Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)

Tel. 030 65212888 (Mo-Fr 6-22 Uhr; Sa, So und Feiertage 8-20 Uhr) | Mail: msz@deutschebahn.com | Online-Anfrage

Logo Hallesche verkehrs-AG

HAVAG Begleitservice - Mobilitätshelfer

Tel. 0345 581 56 08 | Mail: begleitservice@havag.com

Kinder

Die Beförderung von nicht eingeschulten Kindern bis einschließlich des 8. Geburtstages und eingeschulten Kindern bis einschließlich des 6. Geburtstages ist im Verbundgebiet kostenlos.

Die Begleitpersonen von Kindern und Kindergruppen müssen ein Ticket gemäß gültigem Tarif lösen. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fahren ermäßigt mit unseren Fahrkarten für Kinder:

Bei der 24-Stunden-Karte Plus für Leipzig können zusätzlich bis zu drei Kinder kostenfrei mitgenommen werden.

Mobilitätseingeschränkte Personen

Im MDV fahren mobilitätseingeschränkte Personen kostenlos. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis (siehe Abbildung) zusammen mit dem weißen Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes.

Ausweis und Beiblatt sind nur zusammen gültig. Begleitpersonen von Schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme durch die Eintragung der Merkzeichen „B“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises hervorgeht.

Zusätzlich zur Begleitperson kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Assistenzhunde können auch dann mitgenommen werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis ohne das Merkzeichen „B“ vorliegt. Dafür müssen sie mit einem laut §26 AHundV konkretisierten Abzeichen gekennzeichnet sein.

Unter den genannten Voraussetzungen können schwerbehinderte Personen folgende Verkehrsmittel im MDV-Gebiet ohne Kilometerbegrenzung unentgeltlich nutzen:

  • Straßenbahnen

  • Stadt- und Regionalbusse

  • S-Bahnen (2. Klasse)

  • Nahverkehrszüge (2. Klasse)

Deutschlandweit gilt: Innerhalb der Verkehrsverbünde können gegen Vorlage des gültigen Ausweises und der Wertmarke alle Nahverkehrsmittel genutzt werden. Außerhalb der Verkehrsverbünde gilt die freie Fahrt bundesweit nur für Nahverkehrszüge.

ACHTUNG: Schwerbehindertenausweise mit grünem Untergrund berechtigen nicht zur freien Fahrt im ÖPNV.

schwerbehindertenausweis grün orange

Mit diesem gültigen Schwerbehinderten-Ausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke fährst Du unentgeltlich im ÖPNV und somit ebenfalls im MDV-Gebiet. Du benötigst kein Ticket.

schwerbehindertenausweis,gruen

Dieser Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur unentgeltlichen Beförderung im MDV-Gebiet. Ob Deine Begleitperson eventuell unentgeltlich befördert werden kann, entnimmst Du Deinem Ausweis. Du benötigst ein Ticket.

Ein Stück Lebensqualität

frau rollstuhl

Barrierefreie Verkehrsangebote sind für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung um Zug, S-Bahn, Tram und Bus zu nutzen. Das gemeinsame Ziel der Verkehrsunternehmen sowie der Landkreise und Kommunen im MDV ist es, einen attraktiveren und besser aufeinander abgestimmten barrierefreien Zugang zu den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu schaffen.

Die Verkehrsunternehmen setzen mehr und mehr behindertengerechte Fahrzeuge ein und arbeiten kontinuierlich an der Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Haltestellen. Um die Unsicherheiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beseitigen, stehen vielerorts bei ausgewählten Verkehrsunternehmen spezielle Begleitdienste zur Verfügung.

Ergänzende Beförderungsleistungen: Ideale Ergänzungen zum bestehenden Linienangebot sind flexible Bedienformen (zum Beispiel RufBus, Flexa, movemix_shuttle), die in verkehrsschwachen Zeiten angeboten werden. Auf welchen Linien diese Bedienformen angeboten werden, ist in den Fahrplänen ersichtlich. Der Fahrtwunsch ist rechtzeitig unter Beachtung der örtlich geltenden Regelungen bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen anzumelden.

Kostenlose Hilfeleistungen

Von den Verkehrsunternehmen DB Regio, der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Halleschen Verkehrs-AG werden Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Personen angeboten. Weitere Informationen dazu:

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DB Begleitdienst - Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)

Tel. 030 65212888 (Mo-Fr 6-22 Uhr; Sa, So und Feiertage 8-20 Uhr) | Mail: msz@deutschebahn.com | Online-Anfrage

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HAVAG Begleitservice - Mobilitätshelfer

Tel. 0345 581 56 08 | Mail: begleitservice@havag.com

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